Impressum, Datenschutz & AGB’s

Anna Prem

Baiernstraße 20

8020 Graz

Tel: +43 664 9994624

anna.prem@gmx.at

Duo Nachtigall – Anna Prem & Stephan Roth
Professionelle Live Musik – Hintergrundmusik – Musik zum Feiern – Live Duo Events – Partyband – Live Musik – Hochzeitsband – Business Events

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Erklärung zur Informationspflicht

(Datenschutzerklärung)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns einbesonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unsererWebsite.

Kontakt mit uns: Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen 12 Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

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Ihre Rechte

Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerrufend Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei uns anna.prem@gmx.at oder der Datenschutzbehörde beschweren.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: anna.prem@gmx.at



AGB’s


1. Direkt auf der Bühne bzw. am Bandstandort ist ein 220 V Anschluss zwingend notwendig. Die Qualität der Beleuchtung hängt von der Location ab. Bei großen Veranstaltungen ist zusätzlich ein 16A Starkstromanschluss notwendig.

2. Auf den für die Band bereitgestellten Stromanschlüsse dürfen keine weiteren Geräte hängen. Sämtliche Stromanschlüsse müssen normgerecht sein, andernfalls haftet der Veranstalter für etwaige Schäden am Equipment oder der Gesundheit der Musiker. Bei Stromausfall und Spannungsschwankungen und der damit verbundene Unterbrechung bzw. Beendigung des Auftritts ist in jedem Fall der Veranstalter verantwortlich. Die Gage ist in jedem Falle in voller Höhe auszubezahlen.

3. Wird ein Teil des Equipments oder das gesamte Equipment wegen Nichteinhaltung von 1. und 2. beschädigt, haftet der Veranstalter für den Schaden.

4. Die Verpflegung der Musiker vor, während und nach dem Auftritt geht zu Lasten des Veranstalters. Dabei inkludiert ist mindestens eine warme Mahlzeit pro Musiker. Sämtliche Getränke stehen während der gesamten Veranstaltung inklusive Auf- und Abbauzeit zur freien Verfügung.

5. Bei Freiluftveranstaltungen ist eine entsprechende Bühnenüberdachung unabdingbar! Falls der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine adäquate Überdachung bereitzustellen, sind die Musiker berechtigt, den Auftritt bei voller Gage abzusagen, oder abzubrechen. Es obliegt den Musikern, die Eignung zu beurteilen.

6. Der Veranstalter gewährleistet die Sicherheit von Musikern und Equipment. Sollte die Sicherheit des Equipments oder die Gesundheit des Musikers in Gefahr sein (z. B. Belästigung, etc.) sind diese berechtigt, den Auftritt sofort abzubrechen, sollte der Veranstalter nicht umgehend entsprechende Maßnahmen ergreifen. Bei unzureichend gesicherten Bühnen trägt der Veranstalter die Kosten daraus resultierender Schäden, Folgekosten und Gewinnentgang.

7. Den Musikern wird am Veranstaltungsort Platz zum Verstauen von Instrumententaschen, Kabelkisten, Gitarrenkoffern usw… zu Verfügung gestellt.

8. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Musiker mind. 2h vor Spielbeginn aufbauen können. Ansonsten kann für einen zeitgerechten Beginn des Auftritts nicht garantiert werden – die Zeit zählt ab dem vereinbarten Spielbeginn.

9. Ein Parkplatz für muss in unmittelbarer Nähe des Eingangs kostenlos verfügbar sein. Ist eine unmittelbare Zufahrt zur Bühne nicht möglich, kann sich der Aufbau und damit der Spielbeginn ebenfalls verzögern. (Gesperrte Zufahrtsstraßen, nichtinformierte Securities usw… liegen nicht in unserer Verantwortung.)
Der Veranstalter stellt einen Abstellplatz in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes (max. 50m) zu Verfügung.

10. Befindet sich der Veranstaltungsort außerhalb von Graz (ab Umkreis 50 km) übernimmt der Veranstalter/Kunde die Anfahrtskosten oder bei weiterer Anreise zusätzlich die Nächtigung die Band.

11. Muss das Equipment für die Veranstaltung in ein anderes Stockwerk transportiert werden, ohne dass ein Lift zu Verfügung steht, wird pro Stockwerk eine Erschwerniszulage von 70.- verrechnet. Steht ein Lift zu Verfügung, werden 50.- berechnet.

12. Wird der Beginn verändert oder der Auftritt unterbrochen (z. B. durch Einlagen, Reden, etc.) bleibt die vereinbarte Auftrittsdauer gleich. Die Gage bleibt unverändert.

13. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Musiker ist es niemandem erlaubt, Bühnen-Equipment (Mikrofone, Instrumente, etc.) zu verwenden. Nach vorheriger Absprache ist dies möglich. Die endgültige Entscheidung obliegt den Musikern. Das Hausrecht auf der Bühne tragen die Musiker von Duo Nachtigall.

14. Fixierte Engagements bedürfen der Schriftform. Auch Vereinbarungen, die per E-Mail getroffen werden, sind rechtsgültig.

15. Gagen werden per Überweisung, spätestens 10 Tage nach dem Auftritt überwiesen. Ein Akonto von 50% wird mit Vertragserhalt innerhalb von 10 Tagen überwiesen. Rechnungen werden ausschließlich per Mail und nicht per Post gesendet.

16. Im Krankheitsfall, oder bei Absage aus Gründen der höheren Gewalt, versucht die Band ihr bestes, um einen adäquaten Ersatz zu finden.

17. Stornobedingungen bei Absage durch den Veranstalter:
Absage ab Vertragsunterzeichnung: 50%
Absage bis 4 Monate vorher: 70%
Absage ab 4 Monaten vorher: 90 %
Absage ab 2 Wochen vorher: 100%

18. Stornogebühren werden unabhängig von einer eventuell anderen Buchung (=Ersatzauftritt) berechnet. Wird ein Engagement abgesagt, fällt (soweit nichts anderes ausgemacht wurde) also in jedem Falle eine Stornogebühr an.

19. Besitzerwechsel, Verpachtung, Auflösung oder neue Geschäftsführung befreien den Veranstalter oder den Bevollmächtigten nicht von den durch die AGB festgelegten Verpflichtungen.

20. Sämtliche Fotos und Videomitschnitte, die von uns gemacht werden, werden den Musikern auf Anfrage kostenlos zu Verfügung gestellt. Fotos und Videomitschnitte, die von uns gemacht werden, dürfen von der Band zu Werbezwecken usw.. verwendet und veröffentlicht werden.

21. Sämtliche Gagen und Abmachungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

22. Sämtliche Steuern, Abgaben und Gebühren (z. B. AKM) trägt der Veranstalter.

23. Jeder Vereinbarung (auch jene, die per Mail, per Facebook u. Ä. getroffen wurden), die mit Duo Nachtigall geschlossen wurde, liegen die AGB von Duo Nachtigall zugrunde.

24. Auf die gegenständlichen AGB kommen ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Graz.

25. Bei Nichtzahlung werden Inkassospesen, Gerichts- und Anwaltskosten, sowie bankmäßige Zinsen verrechnet.

26. An die Band geleistete Geldbeträge werden nicht zurückerstattet.

27. Bei einer Vereinbarung zwischen Duo Nachtigall und einem Veranstalter gelten automatisch die AGB von Duo Nachtigall. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform!